Antwort 02.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Ein früherer Rentenbeginn bleibt grundsätzlich möglich, dann allerdings mit Abschlägen; ein abschlagsfreier Zugang soll auf gesundheitlich belastete Berufe oder besondere Lebenslagen konzentriert werden.
Ein früherer Rentenbeginn bleibt grundsätzlich möglich, dann allerdings mit Abschlägen; ein abschlagsfreier Zugang soll auf gesundheitlich belastete Berufe oder besondere Lebenslagen konzentriert werden.
Unabhängig von dem Ausgang des Krieges in der Ukraine gilt für Geflüchtete weiterhin der deutsche Rechtsrahmen.