Antwort 08.05.2026 von Christoph Ploß CDU
Bitte wenden Sie sich hierfür an Fachleute, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
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Ob und warum Strafverfahren gegen Politiker geführt werden oder nicht, entscheiden in Deutschland die Ermittlungsbehörden, sprich Polizei und Staatsanwaltschaft.
Entscheidend ist für mich daher weniger die Bezeichnung als vielmehr die tatsächliche rechtliche Stellung und Handlungssicherheit.