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Paragraph 316a Strafgesetzbuch hat nur geringe praktische Relevanz. In den seltenen Fällen der Anwendung, musste der Paragraph zudem zurückhaltend ausgelegt werden, weil das Strafmaß nicht im Vergleich zu anderen Straftaten stünde.
Die CDU Deutschlands steht hier auf einem klaren Standpunkt: Ein Parteiverbotsverfahren darf kein politisches Symbolinstrument sein, sondern muss auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhen. Ein aussichtsloser Antrag würde der AfD eher nutzen als schaden, weil sie sich als Opfer staatlicher Repression inszenieren könnte.
Für uns als CDU gilt: Wir bekämpfen Extremismus entschieden – mit politischer Klarheit, rechtstaatlicher Konsequenz und durch das Vertrauen in die Stärke unserer Demokratie.
Sollte es tatsächlich in Einzelfällen zu einem Vorfall bei der Rückgabe oder der Verwahrung mit Asservaten gekommen sein, kann und sollte der Fall zur Anzeige gebracht werden.