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Marie Kollenrott
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Frage von Michael Z. •

Prüfung des AFD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht: Warum wird das Gericht nicht aufgefordert mit der Prüfung zu beginnen?

Sehr geehrte Frau Kollenrott,

ich würde gerne wissen, warum das Bundesverfassungsgericht nicht prüft, ob die AFD verboten werden kann. Die AFD ist gesichert rechtsextrem. Das hat der Bundesverfassungsschutz bestätigt. Warum wird nicht gehandelt? Warum wird das Gericht nicht aufgefordert mit der Prüfung zu beginnen? Der Bundesrat könnte dafür den Antrag stellen!
Vielen Dank schon voraus für ihre Antwort.

Liebe Grüße
Michael Z.
Warum wird

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Vielen Dank für ihre Frage!

Den Antrag zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD kann nur von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat gestellt werden.

In Niedersachsen ist die AfD vom Verfassungsschutz zum Beobachtungsobjekt mit erheblicher Bedeutung eingestuft. Das entspricht der Einstufung „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Damit hat Niedersachsen wichtige Vorarbeit geleistet.

Wir unterstützen als grüne Fraktion im niedersächsischen Landtag die Forderung, dass der Bundesrat ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringt. Die Zeit ist reif, dass dem Bundesverfassungsgericht die Feststellung über die Verfassungswidrigkeit der AfD ermöglicht wird. Nicht ohne Grund haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes diese Möglichkeit der wehrhaften Demokratie in Artikel 21 unseres Grundgesetzes mitgegeben. Als demokratische Abgeordnete haben wir die Verpflichtung die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen.

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