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Ein Anspruch auf Kostenübernahme der Kinderbetreuung kann vielmehr nur in Einzelfällen bestehen. Gemäß §§ 90, 93 SGB VIII kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn die Kostenübernahme notwendig ist, um die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu sichern und die Familie andernfalls auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Zudem bieten die Kommunen und Bundesländer eigene individuelle Förderprogramme an.

Die Fraktion der Grünen setzt sich für eine Verabschiedung der Reform des Bastammungsgesetzes ein.


Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, was von der Bundesregierung und dem Bundestag in der sehr kurzen Zeit bis Mitte Dezember noch verabschiedet werden kann, vor allem ob und wie Mehrheiten im Bundestag für welche Vorhaben so kurzfristig organisiert werden können.