Frage von Axel L. • 16.04.2007

Antwort von Michael Hartmann SPD • 23.04.2007
Sehr geehrter Herr Lang,
Sehr geehrter Herr Lang,
(...) Es ist notwendig, die Gesetzgebung und die geltende Rechtslage für die Betroffenen berechenbar zu machen. Deswegen trete ich dafür ein, dass das Unterhaltsrecht erst für die Scheidungen Geltung erhalten soll, bei denen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Scheidungsantrag eingereicht wird. Denn diesen Eheleuten wird die Gelegenheit gegeben, ihre Scheidung im Lichte der neuen Regelungen zu überdenken. (...)
Sehr geehrte Frau Schmitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
(...) In Ihrem Eintrag kritisieren Sie, dass die steuerlichen Vorteile aus dem Ehegattensplitting der zweiten Ehe bei den Unterhaltsleistungen der ersten geschiedenen Frau zu Gute kommen. (...)