Antwort 09.07.2026 von Jürgen Hardt CDU
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein steuerliches Privileg, sondern Teil der Systematik der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte.
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein steuerliches Privileg, sondern Teil der Systematik der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte.