Frage von Michael H. • 18.01.2024

Antwort ausstehend von Frederik Bouffier CDU
Am 22. April hat das Kabinett bereits die Eckpunkte des Hessengeldes beschlossen. Es gilt Rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden, wofür das Datum des notariellen Kaufvertrags maßgeblich ist.
Allerdings haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltgesetz 2021 verändert.
Natürlich nicht!
Es Ausnahmen für den parallelen Bezug beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.