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Kay Gottschalk
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Frage von Linda F. •

Wie stehen Sie zur negativen Einkommenssteuer und generell zu einem vereinfachten Steuersystem?

Sehr geehrter Herr Gottschalk,

in Deutschland existieren 40 Steuerarten und 500 versicherungsfremde Sozial-und Transferleistungen.

Warum traut sich die AfD im

Gegensatz zum Team Freiheit nicht, dagegen vorzugehen?

Man kann es ganz einfach handhaben: Versicherungsfremde Sozialleistungen und staatliche Transferleistungen werden abgeschafft. Stattdessen eine negative Einkommensteuer für deutsche Staatsbürger eingeführt.

Ebenso werden die 40 Steuerarten auf insgesamt eine bis vier herabgesetzt. Dabei gelten einheitliche, hohe Freibeträge, sowie niedrige und einheitliche Steuersätze, und „Steuerschlupflöcher“ werden abgeschafft. Man hätte eine Unternehmenssteuer (Beispiel: 20 Prozent, Freibetrag: 1,2 Millionen Euro jährlich), eine Lohnsteuer (Freibetrag: 36.000 Euro, 10 Prozent), eine einheitliche Mehrwertsteuer von null bis fünf Prozent und eine am Exitenzminimum gekoppelte negative Einkommensteuer mit einem Freibetrag von 500 Euro.

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Antwort von AfD

Sehr geehrte Frau F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre engagierte Zuschrift zum Thema Steuervereinfachung und negative Einkommensteuer.

Ihre Grundkritik am heutigen Zustand teilen wir voll und ganz: Ein Dickicht aus über 40 Steuerarten und mehr als 500 versicherungsfremden Sozial- und Transferleistungen lähmt Bürger wie Unternehmen und bindet enorme volkswirtschaftliche Ressourcen. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern seit langem eine grundlegende Entlastung und Deregulierung.

Gleichwohl erachten wir den von Parteien wie Team Freiheit propagierten Weg einer negativen Einkommensteuer (Negative Income Tax) als finanz- und verwaltungspolitische Sackgasse. Lassen Sie mich im Folgenden darlegen, weshalb dieses Modell in der Praxis nicht hält, was es verspricht, und warum wir stattdessen auf ein fundiertes, systemkonformes Steuerkonzept setzen.

1. Die negative Einkommensteuer ist ein fundamentaler Systembruch der Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist verfassungsrechtlich und finanzhistorisch als klassische Eingriffssteuer konzipiert: Der Staat greift auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bürgers zu und schöpft einen Teil des erwirtschafteten Einkommens ab, um staatliche Kernaufgaben zu finanzieren.

Eine negative Einkommensteuer verkehrt diese funktionale Grundlogik in ihr genaues Gegenteil. Sie macht aus der Finanzverwaltung, deren ureigene Aufgabe die Erhebung von Steuermitteln ist, eine staatliche Auszahlstelle für Transferleistungen. Das ist kein harmloses technisches Detail, sondern ein ordnungspolitischer Bruch mit dem Wesen des Steuerrechts: Die Steuerbehörde wird damit zum primären Wohlfahrtsträger umfunktioniert – eine Rollenumkehr, für die das gesamte deutsche Abgaben- und Finanzverfassungsrecht weder gedacht noch strukturiert ist.

Zudem kommt die Forderung von Team Freiheit im praktischen Kern einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) gleich – nur unter anderem Namen und mit veränderter Auszahlungslogik. Da auf jegliche Bedürftigkeitsprüfung und auf jede Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme oder Kooperation verzichtet werden soll, erhielte jeder, der kein Einkommen meldet oder nicht arbeiten möchte, dauerhaft die maximale negative Steuer vom Staat überwiesen. Die Auszahlung erfolgt somit de facto voraussetzungslos. Statt Leistungsgerechtigkeit zu fördern, wird die Entkopplung von Arbeit und Einkommen staatlich zementiert – mit unabsehbaren Folgen für die Arbeitsmoral und das gesellschaftliche Miteinander.

2. Umschichtung statt Abbau: Warum die Bürokratie keineswegs verschwindet

Befürworter einer negativen Einkommensteuer werben mit dem Versprechen, dass mit einem Federstrich sämtliche Sozialämter, Formulare und bürokratischen Hürden wegfallen würden. Das ist eine Illusion: Die gigantische Prüf- und Verwaltungsarbeit löst sich nicht in Luft auf, sondern wandert eins zu eins vom Sozial- in das Steuersystem ab. Dies wird bei genauer Betrachtung der Funktionsweise sofort deutlich:

  • Das unlösbare Zeitproblem (Ex-post-Veranlagung vs. akute Existenzsicherung):
    Unser Steuersystem arbeitet grundsätzlich rückwirkend (ex-post). Eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 wird im Laufe des Jahres 2026 eingereicht und beschieden. Das Existenzminimum wird jedoch nicht im Jahresrückblick gebraucht, sondern jetzt sofort: Miete, Strom und Lebensmittel müssen am Monatsersten bezahlt werden.
    Wer im laufenden Jahr seinen Job verliert, erkrankt oder kein Einkommen erzielt, kann nicht bis zum nächsten Steuerbescheid im Folgejahr warten. Die zwingende Folge wäre: Das Finanzamt müsste auf ein hochkomplexes, engmaschiges System monatlicher oder quartalsweiser Abschlags- und Vorauszahlungen umgestellt werden. Bürger müssten laufend unterjährige Einkommensänderungen nachweisen. Fällt im Sommer ein Nebenverdienst an, der im Winter wegbricht, müssen Vorbehalte, Rückforderungen und Nachberechnungen vorgenommen werden. Damit entsteht beim Finanzamt exakt der gleiche bürokratische Überwachungsapparat, den man bei den Jobcentern abschaffen wollte.
  • Massive Ausweitung der Nachweis- und Abgabepflichten:
    Heute sind Millionen Bürger, die unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegen – darunter reguläre Bürgergeldempfänger, Kleinstrentner oder nicht erwerbstätige Familienmitglieder –, von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit.
    Bei einer negativen Einkommensteuer wird die lückenlose steuerliche Deklaration plötzlich zur zwingenden Überlebensbedingung: Nur wer eine Steuererklärung vorlegt (und zwar fristgerecht und fehlerfrei), erhält Geld auf sein Konto. Wer kognitiv, sprachlich oder gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist, fällt durch das Raster oder benötigt behördliche Unterstützung – genau jene Betreuung, die bislang die Sozialagenturen leisten.
  • Die Vermögensfalle und das Gerechtigkeitsproblem:
    Das Steuerrecht erfasst ausschließlich steuerbare Einkünfte, nicht das bloße Vermögen. Ein wohlhabender Erbe mit Millionenwerten auf einem unverzinsten Bankkonto oder in Edelmetallen weist auf dem Papier ein zu versteuerndes Einkommen von exakt null Euro aus. Nach der reinen Logik einer bedingungslosen negativen Einkommensteuer hätte dieser Vermögende Anspruch auf die volle staatliche Auszahlung.
    Möchte der Gesetzgeber diesen offensichtlichen Missbrauch von Steuergeldern verhindern, muss er dem Finanzamt zwingend die Befugnis übertragen, vorab Vermögen, Bankguthaben, Immobilienbesitz und Wohnsituation zu überprüfen. Damit wäre man schlagartig wieder bei der klassischen Bedürftigkeitsprüfung angelangt – nur dass künftig Steuerprüfer Kontoauszüge wälzen und Mietverträge kontrollieren müssten.

3. Die Finanzämter sind personell und strukturell nicht dafür aufgestellt

Die deutschen Finanzämter stehen schon heute unter enormem Druck: Ein spürbarer Fachkräftemangel, Überlastung durch Großprojekte wie die Grundsteuerreform und teils mehrmonatige Bearbeitungszeiten bei ganz gewöhnlichen Steuererklärungen prägen den Alltag der Finanzverwaltung.

Die Belegschaft der Finanzämter ist juristisch und finanzwirtschaftlich darauf spezialisiert, Steuern festzusetzen und einzutreiben – nicht aber darauf, soziale Härtefallprüfungen vorzunehmen, monatliche Liquiditätsüberbrückungen zu steuern oder die soziale Betreuung von Millionen von Bürgern abzuwickeln. Eine plötzliche Zuständigkeit für die laufende Existenzsicherung würde die Finanzämter strukturell überfordern und die eigentliche Steuerverwaltung des Landes lahmlegen.

4. Die Alternative der AfD-Fraktion: Seit Jahren konsequent auf Kirchhof-Kurs

Wir trauen uns sehr wohl, das Steuerchaos zu beenden – allerdings mit finanzpolitischer Vernunft, Sachkenntnis und ohne ordnungspolitische Abenteuer.

Die AfD-Bundestagsfraktion verfolgt den Flat-Tax-Ansatz nach Prof. Paul Kirchhof nicht erst seit gestern, sondern bereits seit Jahren kontinuierlich und konsequent als Leitlinie ihrer Steuerpolitik. Schon in den vergangenen Wahlperioden haben wir dieses Reformmodell parlamentarisch vertreten und mit unserem Antrag „Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern“ (BT-Drs. 20/13356, erneut bekräftigt in BT-Drs. 21/589) in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Unser Modell orientiert sich an dem wegweisenden Bundessteuergesetzbuch des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Kirchhof und ersetzt die bisherige unüberschaubare Gesetzesflut durch ein transparentes, gerechtes und schlankes Ertragsteuergesetzbuch:

  • Zusammenfassung der Kernsteuern: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden in einem einzigen, übersichtlichen Gesetz zusammengeführt.
  • Einheitlicher Steuersatz: Ein einheitlicher, moderater Steuersatz von 22 Prozent auf Einkommen und Unternehmensgewinne (zuzüglich eines kommunalen Hebesatzes von maximal 3 Prozentpunkten).
  • Massiv erhöhte Freibeträge: Wir fordern einen Grundfreibetrag von 15.000 Euro je Erwachsenem sowie einen echten Kinderfreibetrag von 12.000 Euro pro Kind (Familiensplitting), der nicht mit dem Kindergeld verrechnet wird. Wer wenig verdient, zahlt bei uns überhaupt keine Einkommensteuer mehr.
  • Radikaler Subventionsabbau: Nahezu alle Ausnahme- und Sondertatbestände im Ertragsteuerrecht werden gestrichen. Das schließt Steuerschlupflöcher und macht Steuererklärungen so einfach, dass sie auf wenigen Seiten Platz finden.
  • Automatische Tarifanpassung: Die Freibeträge werden verbindlich an die Inflation gekoppelt, sodass der Staat die Bürger nicht länger schleichend über die kalte Progression enteignen kann.
  • Streichung überflüssiger Bagatell- und Substanzsteuern: Das AfD-Gesamtkonzept sieht den Wegfall von Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags vor.

Fazit:
Wir wollen den Staat und sein Steuerrecht grundlegend vereinfachen und dem Bürger die Früchte seiner Arbeit lassen. Wir tun dies jedoch, indem wir das Steuersystem radikal entschlacken – und nicht, indem wir die Finanzämter zu Ersatz-Sozialämtern umbauen und die Bürokratie lediglich im Kreis drehen.

Ich hoffe, diese Ausführungen verdeutlichen Ihnen die prinzipiellen und praktischen Erwägungen der AfD-Bundestagsfraktion.

Mit freundlichen Grüßen
Kay Gottschalk, MdB
Finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

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