Antwort 22.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Pflegekinder dürfen beim Elternunterhalt nicht allein nach Abstammung bewertet werden, sondern nach ihrer tatsächlichen Kindheit.
Pflegekinder dürfen beim Elternunterhalt nicht allein nach Abstammung bewertet werden, sondern nach ihrer tatsächlichen Kindheit.
Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin für den Bereich der Pflegeversicherung zuständig
Nach der derzeitigen Rechtslage können Versicherte des Geburtsjahrgangs 1962 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch "Rente mit 63" genannt, mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten.
Die konkrete Umsetzung der Rentenreform ist noch offen.
Ich habe als wissenschaftliche Hilfskraft an wissenschaftlichen Recherchen mitgewirkt, Texte redigiert und pädagogisches Material erstellt.