Sehr geehrte Frau Seitzl, wie werden Rentner die einen Minijob haben bei der neuen Rentenreform versicherungspflichtig behandelt? Es sollen ja nur noch Schüler beitragsfrei gestellt werden. Danke
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die von Ihnen angesprochenen möglichen Änderungen bei Minijobs sind Teil der aktuellen rentenpolitischen Diskussion. Grundlage sind bislang Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Wie diese Vorschläge konkret gesetzlich umgesetzt werden, ist derzeit noch offen. Deshalb lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich sagen, was sich für Rentnerinnen und Rentner mit Minijob im Detail ändern würde.
Bereits seit dem 1. Juli 2026 gibt es allerdings eine Änderung bei Minijobs: Wer sich in einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann diese Befreiung künftig einmalig für die Zukunft wieder aufheben. Dann werden wieder eigene Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Das kann im Einzelfall sinnvoll sein, wenn dadurch Rentenansprüche oder Versicherungszeiten verbessert werden.
Mir ist wichtig, dass mögliche weitere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sorgfältig geprüft werden. Gerade bei Rentnerinnen und Rentnern mit Minijob muss nachvollziehbar sein, welche Auswirkungen eine Neuregelung auf das verfügbare Einkommen und auf zusätzliche Rentenansprüche hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lina Seitzl

