Antwort 27.05.2026 von Daniel Bettermann SPD
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Mehrheit der Bevölkerung ist das Führen von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten oder Messen seit zwei Jahren untersagt, unabhängig von Klingenlänge und Öffnungsmechanismus