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Alice Weidel
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Frage von Tilman K. •

Wer soll den Niederriß von Windkraftanlagen (WKA) dann, wenn die AfD politisch ans "Ruder" kommen sollte, bezahlen, z.B. Eigentümer, Staatskasse, ..., bzw. zur Kostenübernahme verpflichtet werden?

Auf dem AfD Parteitag in Riesa avisierten Sie delegiertenbeifallbestätigt an, die AfD ("Wir") werde, wenn sie "am Ruder" sei, alle WKA "niederreißen", vgl. https://www.igsz.de/afd/WeidelWind2.mp4.

Die allermeisten WKA, die in Deutschland stehen, sind genehmigt. Ein Vetrauensschutz der Eigentümer/Betreiber, der Bestand der WKA sei gewährleistet, ist insbesondere

- bis Ablauf der Genehmigung,

- bis zu einem entgültigen Wegfall der technischen Betriebsfähigkeit oder

- bis zu einer rechtswirksamen Kündigung eines Pachtverhältnisses

- (...)

gegeben.

Jegliches ausserordentliche Niederreißen der WKA verstieße gegen diesen v.g. Vertrauensschutz. Soweit ihm (v.a. neue) öffentliche bzw. öffentlich rechtliche Belange überzuordnen wären, wären Entschädigungen des Eigentümers/Betreibers fällig für insbes.

- entgangenen Profit,

- materiellen Wert der WKA bzw. Veräußerungsaufwendungen,

- ex post nutzlosen Planungs-/Genehmigungsaufwand,

- Abriss Turm, Fundament, ...,

- Deponiegebühren.

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