
Das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren ist grundrechtlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit verbürgt.
Das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren ist grundrechtlich durch die allgemeine Handlungsfreiheit verbürgt.
Wir Freie Demokraten wollen eine moderne Familienpolitik für Deutschland, in der jede Familie ihre Entscheidungen selbst treffen kann.
Mein Ziel ist es, für einen menschenwürdigen Ausgleich zwischen diesen beiden hohen Gütern zu sorgen basierend auf unserem christlich geprägten Menschenbild.
Die Freiheit zur Selbstbestimmung endet dort, wo die Freiheit oder das Grundrecht eines anderen betroffen sind. Deswegen kann es nie eine absolute Freigabe der Abtreibung geben.
im Deutschen Bundestag steht nichts zur Abstimmung, das das Thema Schwangerschaftsabbruch betrifft.
Die Konfliktberatung soll die Frau aber nicht bevormunden und muss ergebnisoffen geführt werden.