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Marcus Optendrenk
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Frage von Steffen S. •

Warum führt NRW für Beamte keinen gesetzlich festgelegten, indexgebundenen Anpassungsmechanismus ein – wie bei Abgeordneten, Renten oder Grundsicherung –, um Rechtsfrieden zu schaffen?

NRW hat 2025 die Abgeordnetenbezüge bewusst an den Nominallohnindex gekoppelt. Begründet wurde dies mit Vereinfachung, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und der Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung. 2026 stiegen die Diäten dadurch um 4,3 %, die Beamtenbesoldung zum 1.4. dagegen um 3,36 % (WA, 14.09.2026). Auch Renten und Grundsicherung werden nach gesetzlich festgelegten Regeln fortgeschrieben. Brandenburg hat 2026 vereinbart, Besoldung und Versorgung künftig an den Nominallohnindex zu koppeln. Ein vergleichbarer Mechanismus für NRW-Beamte könnte politische Einzelentscheidungen zurückdrängen, eine schleichende Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung erschweren und die Fortschreibung transparenter, einfacher und rechtssicherer machen. Gerade nach Jahren von Widersprüchen und verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen wäre dies ein naheliegender Schritt zu dauerhaftem Rechtsfrieden.

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