Antwort 15.09.2026 von Georg Eisenreich CSU
Überlegungen, in Bayern aus Kostengründen juristische Fakultäten zusammenzulegen, werden im Bayerischen Staatsministerium der Justiz nicht diskutiert.
Überlegungen, in Bayern aus Kostengründen juristische Fakultäten zusammenzulegen, werden im Bayerischen Staatsministerium der Justiz nicht diskutiert.
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.
Ein Wertebekenntnis existiert bereits und ist verbindlich im Aufenthaltsgesetz verankert. Regeln müssen klar benannt, vermittelt und durchgesetzt werden.
