Antwort 05.05.2026 von Christos Pantazis SPD
Eine Kostenübernahme kommt nur dann in Betracht, wenn eine medizinisch begründete Behandlung einer Diabetes-Erkrankung vorliegt.
Eine Kostenübernahme kommt nur dann in Betracht, wenn eine medizinisch begründete Behandlung einer Diabetes-Erkrankung vorliegt.
Abnehmspritzen bei Diabetes, oft günstiger als Folgeschäden, Prävention bleibt entscheidend, Eigenverantwortung unverzichtbar
Zweitens: Was bei Diabetes Typ 2 erstattet wird, ist eine Diabetestherapie, nicht eine Gewichtsreduktion.
Gleichzeitig darf und sollte ein Bundeskanzler gegen Gewalt an Frauen und für einen besseren Schutz von Betroffenen politisch klar Stellung beziehen.
Es macht sicher mehr Sinn, darüber nachzudenken, in welchen Bereichen der Beamtenstatus tatsächlich notwendig ist und wo nicht.