Antwort 09.03.2026 von Jan-Philipp Beck SPD
Mit dem nunmehr erfolgten Landtagsbeschluss ist zunächst erst einmal die verfassungsgemäße Alimentation der Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2025 rückwirkend sichergestellt worden.
Mit dem nunmehr erfolgten Landtagsbeschluss ist zunächst erst einmal die verfassungsgemäße Alimentation der Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2025 rückwirkend sichergestellt worden.
In Baden-Württemberg ist die öffentliche Hand bereits am Netzbetrieb beteiligt: Betreiber der Übertragungsnetze ist die TransnetBW.
Mir ist wichtig, dass die Interessen der Pflegekräfte tatsächlich gehört werden und dass Strukturen ihnen helfen – nicht zusätzlich belasten. Deshalb halte ich einen offenen Dialog mit Pflegekräften für entscheidend.