Antwort 22.10.2024 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Der Kauf von kritischer Infrastruktur (bzw. von Anteilen an einem Unternehmen, das eine kritische Infrastruktur betreibt) durch Käufer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (bzw. außerhalb des EFTA-Raums) unterliegt der Investitionsprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.