Antwort 13.10.2026 von Jakob Blankenburg SPD
Es handelt sich nicht um eine Ablehnung des Grundgedankens. Der Entschließungsantrag hätte zu keiner unmittelbaren Einführung einer Übergewinnsteuer geführt.
Es handelt sich nicht um eine Ablehnung des Grundgedankens. Der Entschließungsantrag hätte zu keiner unmittelbaren Einführung einer Übergewinnsteuer geführt.
Ich verstehe, dass Sie das Thema bewegt, da es dem Bereich der Frauengesundheit auch heute noch in einem Großteil der Gesellschaft an Akzeptanz fehlt und diese auch im Forschungsbereich weniger Berücksichtigung erfährt.
Eine Übergewinnsteuer müsste in das System der Finanzverfassung eingegliedert werden und materiellen Grundrechten standhalten.