Antwort 02.01.2025 von Hakan Demir SPD
Dann sollte Ihrer Einbürgerung nichts entgegenstehen.
Dann sollte Ihrer Einbürgerung nichts entgegenstehen.
Frau Neugebauer ist einem integrierten Master of Laws in Berlin gegenüber prinzipiell aufgeschlossen, um eine Vergleichbarkeit der akademischen Ausbildung herzustellen und wird Ihre Anregung in ihre Überlegungen zu dem Thema aufnehmen.
Ich begrüße Ihren Vorschlag und habe ihn an meine zuständige Kollegin Tina Fischer zur genaueren Prüfung weitergeleitet.
Grauenvoller Terroranschlag eines anerkannten Asylbewerbers aus Saudi-Arabien