Steht im Wege der Einbürgerung eine vom Jobcenter übernommene Betriebs-, Heizkostennachzahlung, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind?

Sehr geehrte Frau Y.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Wenn Sie als einzige Jobcenter-Leistung die genannte Nachzahlung erhalten, gehe ich davon aus, dass es sich um einen Anspruch aus einem früheren Leistungsbezug handelt und sie inzwischen grundsätzlich Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen decken. Dann sollte Ihrer Einbürgerung nichts entgegenstehen. Wichtig ist aber, dass gerade bei früherem Sozialleistungsbezug die "Prognoseentscheidung" sehr wichtig ist, bei der die Behörde prüft, ob Sie Ihren Lebensunterhalt dauerhaft ohne Sozialleistungen bestreiten können. Gerade wenn Ihr Sozialleistungsbezug noch nicht lange zurückliegt, würde ich daher empfehlen, dass sie Ihre berufliche Perspektive und ihre zukünftige Lebensunterhaltssicherung gut darstellen.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, Ihren Fall noch einmal im Detail mit einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Ihrer Nähe zu besprechen. Hier finden Sie deutschlandweit alle Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir