Einem Verbotsantrag gegen die gerichtlich anerkannte rechtsextreme AfD würde ich zum Schutz unserer Demokratie zustimmen.
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Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag ist von einer gründlichen und finalen Befassung mit entsprechenden Anträgen in dieser Wahlperiode nicht mehr auszugehen. In der kommenden Wahlperiode sollte sich der Deutsche Bundestag mit den neuen Erkenntnissen und Einschätzungen der zuständigen Behörden aber zeitnah auseinandersetzen und einen entsprechenden Antrag beraten.
Keine Förderung oder Anreize für den Konsum von Cannabis!
Nach einem Beratungsprozess beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur Hilfsmittelrichtlinie wurden nach meiner Kenntnis konkrete gesetzliche Änderungen im Mai des vergangenen Jahres in den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aufgenommen. Dies war ein erster wichtiger Schritt. Sie fragten insbesondere, ob das Gesetz noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar verabschiedet wird.