Antwort 04.05.2026 von Jörg Vogelsänger SPD
Eingriffe in die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation müssen verhältnismäßig, rechtsstaatlich klar geregelt und technisch wie verfassungsrechtlich tragfähig sein
Eingriffe in die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation müssen verhältnismäßig, rechtsstaatlich klar geregelt und technisch wie verfassungsrechtlich tragfähig sein
Ich würde erstmal tief durchatmen - und dann die Dinge beim Namen nennen. Wer mit Schmutz wirft, hat meistens keine Antworten auf Mietenwahnsinn, Armut und rechte Gewalt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich klar gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die Einsprüche geprüft und sieht diese nicht begründet.
Sie suggerieren, dass die Diätenerhöhung unmoralisch sei und dass man ohne diese die vorhandenen Probleme lösen könnte. Das wäre aber nicht zutreffend.