Antwort 08.10.2025 von Michael Brand CDU
Das BSW hat viel behauptet und nichts belegen können; es handelt sich auch um Polit-Propaganda, die Wagenknecht & Genossen schon lange an die Stelle von Fakten setzen.
Das BSW hat viel behauptet und nichts belegen können; es handelt sich auch um Polit-Propaganda, die Wagenknecht & Genossen schon lange an die Stelle von Fakten setzen.
Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.
Wie ich erfahren habe, wird der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.