Thema Briefwahlverletzung in Pflegeheimen? Wie stehen sie zu der Aussage von Ulrich Siegmund
Sehr geehrte Frau Stadler. Sie sind ja auch die Pflegebevollmächtigte der Regierung.
Ulrich Siegmund AFD Kandidat in Sachsen Anhalt hat den Pflegenden aus Heimen und anderen Pflegebereiche vorgeworfen, bei der Briefwahl im Beisein von Pflegebedürftigen bei dem Ausfüllen der Bögen Wahlfälschung zu betreiben. Es ist falsch was er sagt, und somit eine rechtlich falsche Aussage. Damit stellt er 1. die Briefwahl.als demokratisches Mittel in Frage und 2. verunglimpft er einen ganzen Berufszweig. Was sagen sie als Pflegebevollmächtigte dazu, gibt es von ihnen, vielleicht mit dem Gesundheitsministerium eine offizielle Gegendarstellung.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und den Hinweis auf die Äußerungen von Ulrich Siegmund zur Briefwahl in Pflegeeinrichtungen. Ich kann mich da nur Ihrer Kritik und auch der der Pflegeberufsverbände und Landespflegekammern anschließen, die klare Worte gefunden haben.
Wer öffentlich den Eindruck erweckt, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde möglicherweise manipuliert, zugleich aber selbst einräumt, dafür keine Belege zu haben, stellt nicht nur das demokratische Wahlverfahren in Frage, sondern auch das Wahlrecht von Millionen Menschen in der Pflege. Gleichzeitig verdächtigt er alle Pflegekräfte in Deutschland pauschal der Wahlmanipulation. Das ist ohne jeden Anstand und untergräbt das Vertrauen in demokratische Strukturen.
Pflegekräfte arbeiten täglich mit Menschen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen Unterstützung benötigen. Das Wahlrecht trägt diesem Umstand ausdrücklich Rechnung: Eine Hilfsperson darf bei der Stimmabgabe unterstützen, muss dabei jedoch den erklärten Willen der wahlberechtigten Person umsetzen. Für Pflegeeinrichtungen bestehen zudem besondere Vorkehrungen, damit die Stimmabgabe unbeobachtet erfolgen kann. Pflegekräfte sind zur Achtung der Rechte, der Würde und der Autonomie jedes Menschen verpflichtet. Dazu gehört selbstverständlich auch, die politische Selbstbestimmung und freie Wahlentscheidung pflegebedürftiger Menschen zu respektieren und zu schützen. Dafür gibt es gesetzlich in § 66 Bundeswahlordnung und in den entsprechenden Landeswahlordnungen auch klare Regelungen. Gleichzeitig gilt: Wo es konkrete Hinweise auf Verstöße gegen Wahlrecht oder Wahlgeheimnis gibt, müssen diese selbstverständlich den zuständigen Wahlbehörden gemeldet und geprüft werden. Das ist der richtige Weg – nicht die pauschale Verdächtigung eines gesamten Berufsstandes.
Von einem Kandidaten für das Wahlamt eines Ministerpräsidenten erwarte ich einen verantwortungsvollen Umgang mit demokratischen Strukturen und mit den Menschen, die in unserem Gesundheits- und Pflegesystem tagtäglich für andere Menschen arbeiten.
Abschließend möchte ich Ihnen noch folgenden Hinweis geben: Sie haben mich in meiner Funktion als Pflegebevollmächtigte angeschrieben. Meine Antwort an Sie erfolgte hingegen in meiner Funktion als Abgeordnete. Es handelt sich um zwei voneinander strikt zu trennende Ämter.
Sollten Sie mich künftig in meiner Funktion als Pflegebevollmächtigte kontaktieren wollen, können Sie dies gerne über folgende E-Mail-Adresse tun: pflegebevollmächtigte@bmg.bund.de.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler

