Ihre Antwort zum IFG wich der eigentlichen Frage aus: Halten SIE die geplante Bundes-IFG-Reform (Punkt 32) für einen Rückschritt – unabhängig von der bayerischen Landesebene?
Auf die Frage von Sascha S., ob die geplanten IFG-Änderungen ein "Rückschritt in der Demokratie" seien, antworteten Sie nur, dass Bayern kein eigenes IFG habe – das war aber nicht gefragt. Zudem hat die CSU seit 2001 zwölf parlamentarische Initiativen für ein bayerisches IFG blockiert, zuletzt auch gegen Vorstöße der eigenen Koalitionspartner. Das im BayDSG verankerte "allgemeine Auskunftsrecht" gilt laut Transparenzranking.de als kein echter Ersatz, da es dieselbe "berechtigtes Interesse"-Hürde enthält, die jetzt auch auf Bundesebene per Punkt 32 eingeführt werden soll. Wie stehen Sie persönlich zur Bundesreform?

