Die AfD steht für eine optimale Förderung von Personen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensphasen.
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Es scheint leider so, als sähen die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler keine Notwendigkeit für eine solche Antidiskriminierungsstelle. Aus ihrer Sicht sind die vorhandenen Instrumentarien ausreichend.
Sonst wird das Gesetz ja auch medial immer aktuell begleitet. Auf meinen Social Media Kanälen informiere ich auch über weitere Entwicklungen.
Leider sind rund um die Entwicklungspolitik insbesondere in sozialen Medien viele Falschinformationen unterwegs.
Die Nötigung ist ein Straftatbestand nach § 240 StGB. Ob dieser erfüllt ist und sich jemand wegen Nötigung strafbar macht, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Entscheidung darüber obliegt den zuständigen Gerichten.
Im Übrigen haben Gerichte auch Klimaaktivisten wegen Nötigung verurteilt.
Als Vertreter des öffentlichen Interesses bemühe ich mich, alle an mich gestellten Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.