Nach der Einigung Anfang Februar arbeiten wir, wie bereits erwähnt, daran, so schnell als möglich den Gesetzentwurf zur Abstimmung im Deutschen Bundestag zu bringen, damit wir den ursprünglichen Zeitplan einhalten können.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 06.02.2024 von Dagmar Schmidt SPD
Antwort 30.01.2024 von Thorsten Frei CDU
Die Jugendorganisation der AfD ist ein Verein, der gemäß Art. 9 GG verboten werden kann. Dies ist die Aufgabe der Innenministerin.
Antwort 29.02.2024 von Rolf Mützenich SPD
Genau wie bei der Frage nach einem Verbotsverfahren der AfD setzen wir auch bei der Frage nach einem Verbotsverfahren der Jugendorganisation der AfD großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.
Antwort 05.07.2024 von Jürgen Lenders FDP
Diskriminierungsschutz ausbauen
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW