Im Aufsichtsrat wird (wie in allen Aufsichtsräten von Unternehmen) zu Jahresbeginn ein Kriterienkatalog festgelegt, an den die Auszahlung der variablen Vergütung der Vorstände und Führungskräfte gebunden ist. Je nach Erfüllung der Kriterien kommen diese dann nach Überprüfung zur Auszahlung, wozu es auch eine rechtliche Bindung gibt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.07.2024 von Dorothee Martin SPD
Antwort 23.02.2024 von Bernd Reuther FDP
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Auskunft zu internen Vorgängen im DB-Aufsichtsrat geben kann.
Antwort 08.07.2024 von Stefan Gelbhaar BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Verträge und ebenfalls die festen und variablen Gehaltsbestandteile wurden nunmehr auf Initiative des neuen Aufsichtsrates neu gefasst, dabei wurde der Vergütungstopf für den gesamten Vorstand um rund ein Viertel abgesenkt
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.04.2024 von Hubertus Heil SPD
Die von Ihnen erwähnte Petitionsangelegenheit wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im April 2023 als Material überwiesen.
Antwort 12.02.2024 von Dagmar Wiedemann SPD
Bitte wenden Sie sich in der Sache an Ihre örtlichen Abgeordneten.