Antwort 26.07.2026 von Anke Wirsing BSW
Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- & Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- & Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Wer bestellt, bezahlt. Für dieses Prinzip mache ich mich auch im Landtag stark, wenn es um das Verhältnis zwischen Land und Kommunen geht.
Ja. Wer Aufgaben beschließt und an die Kommunen überträgt, muss auch für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.
Eine anlasslose Chatkontrolle halte ich da jedoch für den falschen Weg.