Antwort 04.06.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Eine Amtszeit bzw. Wahlperiode dauert fünf Jahre. Dafür trete ich auch an.
Eine Amtszeit bzw. Wahlperiode dauert fünf Jahre. Dafür trete ich auch an.
Derzeit sind keine diesbezüglichen Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geplant.
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben.
Wir müssen mehr Energie bei uns in Europa produzieren und unsere Energie-Importe aus Drittstaaten reduzieren.