Antwort 18.10.2023 von Beatrix von Storch AfD
Dem eigenen Gewissen verpflichtet im Sinne unserer Wähler.
Dem eigenen Gewissen verpflichtet im Sinne unserer Wähler.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes
Als gewählter Abgeordneter und Mitglied der Bundesregierung sehe ich mich in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands verpflichtet.
von geringeren Energieverbräuchen beispielsweise durch eine Heizungserneuerung profitieren auch Mieterinnen und Mieter.
Eine solidarische Gesellschaft darf niemanden hängen lassen, der in Not geraten ist, und muss gleichzeitig diejenigen im Blick behalten, die ihren Beitrag für die Gemeinschaft leisten oder geleistet haben.