Antwort 28.10.2026 von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unser Gesetzentwurf sieht vor, Veräußerungsgewinne bei nicht selbst genutzten Immobilien unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Selbst genutztes Wohneigentum bleibt steuerfrei.