Antwort 18.09.2025 von Bärbel Bas SPD
Im Jahr 2024 hat der Bund rund 3,98 Milliarden Euro für die Versorgung (dies ist z. B. die Alterspension, aber auch die Hinterbliebenenversorgung) der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter ausgegeben.