Inzwischen sind alle Anbieter, denen der erforderliche Aufwand wirtschaftlich zugemutet werden kann, zur Teilnahme an an der digitalen Rentenübersicht verpflichtet
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Eine Änderung bzw. Ausweitung der bestehenden Anbindungsverpflichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist meines Wissens derzeit nicht geplant.
Ihr Hinweis unterstreicht, dass viele Menschen erst dann einen echten Nutzen haben werden, wenn alle Ansprüche auf einen Blick zusammengeführt werden können. Dieses Ziel teilen wir, und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Digitale Rentenübersicht Schritt für Schritt entsprechend erweitert wird.
hre Quelle verweist auf das BBVAngG. Als Abgeordnete des Landtags Rheinland-Pfalz bin ich mit diesem Bundesgesetz nicht befasst.
Die AfD ist eine Oppositionspartei
Allerdings ist die Sache nicht so einfach: Das Parlament ist ein Ort der freien Rede – und diese Redefreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie.