Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen.
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Antwort 05.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Matthias Helferich AfD

Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU
Antwort ausstehend von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 13.02.2026 von Inge Gräßle CDU
Ich bin aktuell gegen einen Verbotsantrag; die Risiken sind zu groß.
Antwort 10.12.2025 von Adrian Grasse CDU
Um Vertrauen zurückzugewinnen und extremistischen Kräften den Boden zu entziehen, müssen wir vor allem durch gutes Regieren, klare Haltung und verlässliche politische Alternativen überzeugen.