Sollte die von der Rentenkommission empfohlene Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung für alle gleich gelten, oder braucht es Ausnahmen?
Sehr geehrter Herr Rützel,
Sie haben als Ausschussvorsitzender in der Bundestagsdebatte vom 26.6.2026 das Rentensystem grundsätzlich verteidigt. Die Rentenkommission empfiehlt eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung; die politische Umsetzung ist noch offen. Eine DGB-Auswertung von rund 28.000 Beschäftigten zeigt deutliche Unterschiede je Berufsgruppe: Während insgesamt 40 Prozent der Beschäftigten nicht glauben, bis zur Rente durchzuhalten, sind es in der Krankenpflege 71 Prozent und in der Altenpflege 67 Prozent. Sollte eine solche Kopplung umgesetzt werden: würde sie aus Ihrer Sicht für alle Beschäftigten gleichermaßen gelten, oder braucht es Ausnahmen für besonders belastende Berufe?

