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Annika Klose
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Frage von Sascha L. •

Als Vize-Vorsitzende der Rentenkommission: Wie verhindert Ihr Kapitalrenten-Modell Nachteile für krankheitsbedingt früh Ausscheidende?

Sehr geehrte Frau Klose,

Sie waren als Sprecherin der SPD-Fraktion für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Vize-Vorsitzende der Rentenkommission, die u. a. eine kapitalgedeckte Ergänzung der Rente sowie die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren empfiehlt. Eine DGB-Auswertung zeigt, dass in besonders belastenden Berufen (Pflege, Handwerk, Bau) bis zu 72 Prozent der Beschäftigten nicht glauben, gesundheitlich bis zur Rente durchzuhalten. Wer krankheitsbedingt mehrere Jahre früher aus dem Erwerbsleben ausscheidet, kann deutlich weniger Kapital ansparen. Wie verhindert Ihr Modell, dass gerade diese Beschäftigten von der Kapitalrente am wenigsten profitieren?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Mail hinsichtlich der Veröffentlichung des Berichtes der Alterssicherungskommission. 

Zunächst freue ich mich, dass wir mit den Vorschlägen ein stimmiges Gesamtpaket schnüren konnten. Mit einer vollständigen Umsetzung erreichen wir wichtige Fortschritte für unser gemeinsames Alterssicherungssystem. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass dieses Ergebnis nur möglich war, weil alle Seiten Kompromisse eingegangen sind. Umso erfreulicher ist es, dass wir am Ende dennoch eine einstimmige Einigung erzielen konnten. 

Mit den Vorschlägen erreichen wir für alle Versicherten ein höheres Rentenniveau als nach geltendem Recht, wovon insbesondere die jüngeren Generationen profitieren werden. Ganz wichtig ist auch das Bekenntnis der Rentenkommission zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Menschen einzahlen. Dafür werden wir im ersten Schritt alle neuen Selbstständigen in die gesetzliche Rente integrieren. Dasselbe gilt für Abgeordnete im Bundestag und den Landtagen sowie Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften. Damit schließen wir eine Sicherungs- und Gerechtigkeitslücke. Auch Beamt:innen sollen perspektivisch in die GRV geholt werden – aufgrund der komplexen Rechtslage ist das aber eine Aufgabe, die uns mehr Zeit kosten wird. Daher sollen in der Zwischenzeit Rentenreformen wirkungsgleich auf Beamtenpensionen übertragen werden. 

Eine Maßnahme, die ich als Sozialdemokratin nur schwer mittragen kann, ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte - der sogenannten „Rente mit 63“. Diese wurde vor 12 Jahren von uns als SPD eingeführt. Im Rahmen des Gesamtpakets hat sich die Kommission jedoch darauf verständigt, sie nicht fortzuführen. Für Menschen, die nach langer Beitragszeit aus gesundheitlichen Gründen kurz vor Erreichen des Renteneintrittsalters nicht mehr in ihrem bisherigen Berufsfeld tätig sein können, wollen wir eine neue Schutzrente schaffen. Nach einer individuellen Gesundheitsprüfung soll für sie ein abschlagsfreier Rentenzugang zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter möglich sein. Wie diese Regelungen sowie die Beendigung der „Rente mit 63“ konkret ausgestaltet wird – etwa mit Blick auf Übergangsregelungen –, muss nun im politischen Prozess entschieden werden und ist Teil einer größeren Debatte. Ich bitte Sie daher an dieser Stelle noch um etwas Geduld, auch wenn ich die damit verbundene Unsicherheit sehr gut nachvollziehen kann. Fest steht jedoch, dass der Bestands- und Vertrauensschutz rechtlich gewährleistet sein muss. Dies wird bei der konkreten Ausgestaltung eine zentrale Rolle spielen, um Lebens- und Erwerbsplanungen zu berücksichtigen. Ich plädiere dabei dafür, mindestens fünf Jahre anzusetzen, da bereits viele Menschen Altersteilzeitverträge geschlossen habe, worauf diese sich verlassen können müssen. Zudem lässt die bisherige Rechtsprechung vermuten, dass ein derartiger Zeitraum als angemessen gelten würde.

Gleichzeitig gehen wir einen Schritt hin zu einer ergänzenden Kapitaldeckung der Rente nach schwedischem Modell. Die daraus erzielten Erträge sollen individuell den Versicherten zugutekommen und zusammen mit dem umlagefinanzierten Teil ausgezahlt werden. Hierfür sollen sowohl Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in jeweils verpflichtend ein Prozent des Bruttolohnes einzahlen. Dadurch wird perspektivisch auch wieder ein Anstieg des Rentenniveaus erreicht, sodass die heute jüngere Generation sogar höhere Renten erzielen kann als heute. Aber auch hier muss auf den konkreten Ausgestaltungsvorschlag gewartet werden, um Genaueres zu derartigen Sonderfällen sagen zu können. Aber klar ist, dass es hier angemessene Regelungen braucht, die die Betroffenen nicht unangemessen benachteiligen.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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