Antwort 28.10.2026 von Hartmut Ganzke SPD
Meine Haltung ist daher: Ein AfD-Verbotsverfahren darf weder pauschal ausgeschlossen noch als Ersatz für die politische Auseinandersetzung verstanden werden. Wir müssen seine Voraussetzungen jetzt sorgfältig prüfen und die notwendigen Vorbereitungen treffen. Wenn diese Prüfung die Voraussetzungen bestätigt, sollten die antragsberechtigten Verfassungsorgane auch handeln.