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Hartmut Ganzke
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Frage von Thorsten K. •

Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD - Welche konkreten Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen einen Verbotsantrag?

Sehr geehrter Herr Ganzke,

die Verfassungsschutzbehörden stufen die AfD bundesweit als Verdachtsfall und in Teilen als gesichert rechtsextrem ein. Auch wissenschaftliche Gutachten belegen verfassungsfeindliche Bestrebungen. Dennoch wurde bisher kein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt.

Oft wird argumentiert, ein solches Verfahren berge das Risiko, die Partei im Falle eines Scheiterns zu stärken. Ich sehe das anders: Ein laufendes Verfahren setzt klare verfassungsrechtliche Grenzen und zwingt zur Mäßigung, da jede Äußerung während der Prüfung als Beweismittel herangezogen werden kann. Nur eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht schafft echte Rechtssicherheit.

Vor diesem Hintergrund möchte ich fragen:

Welche konkreten Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen einen Verbotsantrag?

Wie bewerten Sie das Risiko des Zögerns im Vergleich zu einem laufenden Verfahren?

Mit freundlichen Grüßen

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