Frage von Stephan K. • 06.09.2023
Antwort von Heike Sudmann Die Linke • 23.10.2023
Ein Verbotsverfahren unterstützt, aber ersetzt nicht den politischen Kampf gegen Neofaschismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und die extreme Rechte.
Ein Verbotsverfahren unterstützt, aber ersetzt nicht den politischen Kampf gegen Neofaschismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und die extreme Rechte.
Die Entscheidung eines Verbotsverfahrens sollten wir auf den Empfehlungen des Verfassungsschutzes basieren.
Gut, dass wieder verstärkt über die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie angesichts des wachsenden Rechtsextremismus und die richtigen Instrumente gesprochen wird.
Die AfD ist derzeit seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremer Verdachtsfall, jedoch nicht als gesichert rechtsextremistische Organisation eingestuft.