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Bärbel Bas
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Frage von Philipp S. •

Wie ist Wohngeldentzug im Rahmen der neuen Grundsicherung mit dem Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit logisch vereinbar?

Sehr geehrte Frau Bas,

im Rahmen der "neuen Grundsicherung" sollen Sanktionen ermöglicht werden, die Arbeitssuchenden das Wohngeld streichen, was bei einigen Menschen (z.B. solchen mit undiagnostizierter Depression aufgrund der Schwierigkeit, entsprechende Ärzte zu finden) logischerweise zu Wohnungslosigkeit führen würde.

Gleichzeitig wird im Koalitionsvertrag betont, dass der "Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit" weiter verfolgt werden soll. Mir ist jedoch unklar, wie dieses Ziel unter o.g. Blickpunkt jemals erfüllt werden soll.

Abgesehen von den offensichtlichen ethischen Problemen mit der "neuen Grundsicherung" frage ich mich, was der Staat davon hat, Menschen einfach fallen zu lassen, nur um vermeintlich etwas Geld zu sparen - nur damit diese Menschen unter finanziellem Aufwand (zu Recht) wieder in die Gesellschaft reintegriert werden sollen.

Erschließt sich mir hier eine tiefere Logik nicht oder sind diese Menschen bloß politische Bauernopfer?

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