Antwort 29.10.2026 von Sina Imhof BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hamburg muss hinterfragen, ob die Befugnisse des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft den europäischen Vorgaben genügen.
Hamburg muss hinterfragen, ob die Befugnisse des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft den europäischen Vorgaben genügen.
Ja, ich trage den 5-Punkte voll mit. Ich halte den Plan für eine sehr gute Grundlage für einen Dialog.
Ich denke, das die Umsetzung des Volksentscheids überfällig ist.
Ihre Idee, die Kennzeichnung und Registrierung stärker zur Rückverfolgbarkeit zu nutzen, halte ich deshalb für einen interessanten Ansatz, den wir bei der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts mitdiskutieren sollten.