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Im heutigen Erbschaftsteuerrecht gibt es mehrere Steuerklassen und Freibeträge, je nach Verwandtschaftsgrad. Geschwister sind in der Steuerklasse II und zahlen daher einen geringeren Steuersatz als Nicht-Verwandte, haben allerdings nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Daher sind Ihre Anregungen sehr wertvoll, sie werden Eingang in die laufenden Diskussionen finden.
Selbstverständlich nehme ich wahr, dass sich einige Menschen und auch Tierschutzorganisationen – mit großer Leidenschaft für das Tier einsetzen. Zugleich tragen die Verantwortlichen die Pflicht, mögliche Gefahren realistisch einzuschätzen und Vorsorge zu treffen, bevor es zu Verletzungen von Menschen oder Tieren kommt.