außergewöhnlich hohe Erbschaftssteuer unter Geschwistern für dauerhaft selbst genutztes Eigenheim-- m.E. eklatante Gerechtigkeitslücke im aktuellen Erbschaftssteuerrecht?
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
warum zählen bei Ihren aktuellen politischen Vorhaben zur Erbschaftssteuer die Geschwister nicht zur Familie? Ich begrüße Ihr Vorhaben die Erbschaftssteuer für selbst genutzte Immobilien anpassen zu wollen:. "Die CSU plädiert für eine Anhebung der Freibeträge für Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern." UND GESCHWISTER? Es geht z.B. um ein gemeinsam von Geschwistern selbst bewohntes Eigenheim, das sich im Eigentum (je 50%) befindet und den gemeinsamen Lebensmittelpunkt bildet. Bspl.: Zwei Schwestern, ledig, ohne Kinder. Im Todesfall einer der Schwestern fällt für die erbende Schwester eine extrem hohe Erbschaftssteuer an, obwohl die Immobilie innerhalb DER FAMILIE weitergegeben wird. Meist unbezahlbar. hoch. Die Schwester verliert ihr zu Hause, obwohl sie es mit aufgebaut hat. Wird die CSU Geschwister mit berücksichtigen bei geplanten Veränderungen der Freibeträge? Geschwister dürfen nicht weiter wie Fremde eingestuft werden. Grüße Thea

