Antwort 12.05.2026 von Ralf Stegner SPD
In dem Beschluss des BGH vom 10.12.2025 (StB 60/25) finde ich keine Stelle, die den ukrainischen Präsidenten Selenskyj als Verantwortlichen benennt oder hierfür konkrete Beweise anführt.
In dem Beschluss des BGH vom 10.12.2025 (StB 60/25) finde ich keine Stelle, die den ukrainischen Präsidenten Selenskyj als Verantwortlichen benennt oder hierfür konkrete Beweise anführt.
Steuererhöhungen jedweder Art würden das Gegenteil von dem bewirken, was wir brauchen, um unsere Wirtschaft wieder in Schwung zu bekommen

Die Lösung liegt auf der Hand: ausschließlich online-Poker
Lärm- und Erschütterungsschutz sind kein nachrangiges Thema, sondern Teil staatlicher Verantwortung.