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Lina Seitzl
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Frage von Angelika K. •

Wann stoppen Sie den TRACES-Bürokratiewahn für gemeinnützige Tierschutzvereine und verlagern den Fokus auf nächtliche Autobahn-Grenzkontrollen gegen illegalen Welpenschmuggel ?

Sehr geehrte Frau Seitzl,
die Anwendung der EU-TRACES-Verordnung auf den gemeinnützigen Tierschutz ist verfehlte Politik. Ursprünglich für Nutztiere gedacht, zwingen Behörden ehrenamtlichen Vereinen die Regeln des industriellen Viehhandels auf. Tierschutzvereine erfüllen bereits die strengen Auflagen nach § 11 des Tierschutzgesetzes. Die zusätzliche gewerbliche TRACES-Registrierung für den Import ist im Ehrenamt jedoch kaum umsetzbar. Ohne diese Registrierung dürfen Vereine Tiere nicht legal nach Deutschland bringen und ehrenamtliche Flugpaten, die für den Transport stets nötig sind, geraten bei Kontrollen unverschuldet in die Kriminalisierung und werden mit Bußgeldern belegt. Während legale Retter blockiert werden, floriert der illegale Welpenhandel völlig unkontrolliert über die Autobahngrenzen. Leidtragende sind die Tiere, die nicht ausreisen dürfen und im Ausland sterben. Diese Blockade muss für gemeinnützige Vereine umgehend abgeschafft werden. Ich bitte um Ihre Stellungnahme.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage und für Ihr Engagement im Tierschutz. Gemeinnützige Vereine dürfen bei ihrer wichtigen Arbeit nicht durch unnötige Bürokratie behindert werden. Gleichzeitig müssen bei grenzüberschreitenden Tiertransporten Rückverfolgbarkeit, Tiergesundheit und Seuchenschutz gewährleistet bleiben.

Die wesentlichen TRACES-Vorgaben beruhen auf unmittelbar geltendem EU-Recht. Der Deutsche Bundestag kann sie daher nicht einseitig für gemeinnützige Tierschutzvereine abschaffen. Deutschland kann sich jedoch auf europäischer Ebene für praxistauglichere und verhältnismäßige Verfahren einsetzen und bestehende nationale Spielräume zur Entlastung seriöser Vereine nutzen.

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, das Tiergesundheitsrecht praxistauglicher zu gestalten, den Tierschutz zu stärken und den anonymen Onlinehandel mit Heimtieren zu unterbinden. Aus meiner Sicht sollten deshalb Erleichterungen für nachweislich seriöse und gemeinnützige Vereine geprüft werden, ohne die notwendige Rückverfolgbarkeit aufzugeben.

Zugleich müssen illegale Tiertransporte konsequenter und risikoorientiert kontrolliert werden. Dafür sind vor allem die Veterinärbehörden der Länder sowie Polizei und Zoll zuständig. Legaler Tierschutz und krimineller Welpenhandel dürfen nicht gleichbehandelt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lina Seitzl
 

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