Frage von Marko N. • 26.10.2022

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Die Anspruchsberechtigung hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich haben Bürger:innen dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht die Wohnkosten decken kann.
Bei Problemen und Fragen bezüglich der Abrechnung Ihrer Nebenkosten wenden Sie sich am besten an Ihren Vermieter
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mir die Beurteilung Ihres konkreten Rechtsstreits nicht möglich ist.
Ob in Ihrem Einzelfall ein Verstoß gegen diese Vorgaben vorliegt, kann ich rechtlich nicht beurteilen.
Ich bitte Sie deshalb bei Fragen zu einer intransparenten Nebenkostenabrechnung den Mieterschutzbund oder die Verbraucherzentrale zu konsultieren.