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Lena Nzume
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Frage von Jens G. •

Sehr geehrte Frau Nzume, Der AfD Landesverband Sachsen-Anhalt gilt als gesichert rechstextrem. Warum gibt es keine Initiativen für ein Verbotsverfahren gegen diesen?

Sehr geehrte Frau Nzume,
Über den Bundesrat gibt es doch die Möglichkeit dazu. Zudem gibt es keine Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit des Landesverbands. Warum passiert hier nichts, was kann ich tun, damit es voran geht? Was können Sie machen? Wer kann das machen?
Wir können das doch nicht einfach ignorieren und nichts tun.
Freundliche Grüße
Jens G.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr G.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement in dieser wichtigen Frage. Ich verstehe Ihre Ungeduld gut. Bei einer Partei, die als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, drängt sich die Frage auf, warum nicht längst gehandelt wird. Ich möchte Ihnen gerne erklären, wie die rechtliche und politische Lage tatsächlich aussieht.

 

Warum "einfach über den Bundesrat" nicht so einfach ist

Ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht kann ausschließlich von drei Verfassungsorganen beantragt werden: dem Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung. Für den Bundesrat bedeutet das: Es braucht dort eine Mehrheit der Länder, die einen entsprechenden Antrag stellt – ein einzelnes Land, auch nicht Sachsen-Anhalt selbst, kann das im Alleingang tun. Zudem richtet sich ein Verbotsverfahren nach der bisherigen Praxis in der Regel gegen die Bundespartei bzw. müsste die Frage klären, ob und wie einzelne, als rechtsextrem eingestufte Landesverbände rechtlich sauber isoliert werden können. Das ist rechtlich komplexes Terrain.

 

Was aktuell tatsächlich passiert

Die Bundestagswahl in Sachsen-Anhalt und der klare Sieg der AfD dort haben die Debatte bundesweit noch einmal spürbar angeheizt. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst hat nach dem Wahlerfolg der AfD eine ergebnisoffene Prüfung durch Bund, Länder und Verfassungsrechtler gefordert, während SPD und Grüne sich für ein Verbotsverfahren aussprechen. Bundeskanzler Merz lehnt ein Verbotsverfahren dagegen ab und warnt vor den hohen rechtlichen Hürden, verweist auf die politische Auseinandersetzung als besseren Weg. Gleichzeitig hat sich Bundesjustizministerin Hubig erneut für eine ernsthafte Prüfung ausgesprochen. Es gibt also durchaus Bewegung – aber keine Einigkeit, weder in der Bundesregierung noch im Bundesrat.

 

Wichtig zu wissen: Ein Verbotsverfahren gegen den Landesverband Sachsen-Anhalt liegt nicht in unserer unmittelbaren Zuständigkeit als niedersächsische Fraktion/Vertretung – das ist Sache der dortigen Landespolitik, des Bundes und letztlich des Bundesverfassungsgerichts. Was wir in Niedersachsen tun können und tun, ist: unseren eigenen Weg konsequent zu verfolgen (Antrag im Landtag, Anhörung, klare Haltung von Rot-Grün, dass Niedersachsen einer Bundesratsinitiative beitritt, sobald eine Mehrheit realistisch ist) und uns bundesweit für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die die nötige Materialsammlung vorantreibt.

Was Sie tun können

  • Initiativen der Zivilgesellschaft wie die PRÜF-Initiative sammeln bundesweit Druck und Unterstützung; solche Aktionen sichtbar mitzutragen, hilft.
  • Der öffentliche Druck wirkt: Die aktuellen Großdemonstrationen in mehreren Städten zeigen, dass dieses Thema auf der politischen Agenda bleibt und Bewegung erzeugt.

 

Wir teilen Ihre Einschätzung, dass Nichtstun keine Option ist, und setzen uns entsprechend ein. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Lena Nzume (sie/ihr), MdL

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